Mit den geplanten neuen EU-Strafmassnahmen soll insbesondere gegen die Umgehung von bereits bestehenden Sanktionen vorgegangen werden. Diese führt beispielsweise dazu, dass Russlands Rüstungsindustrie noch immer westliche Technologie nutzen kann, um Waffen für den Krieg gegen die Ukraine herzustellen.

Zudem ist geplant, erstmals scharfe EU-Sanktionen gegen Russlands milliardenschwere Geschäfte mit Flüssigerdgas (LNG) zu verhängen. Nach Angaben von Diplomaten will die Europäische Kommission verbieten lassen, dass Häfen wie der im belgischen Zeebrugge zur Verschiffung von russischem LNG in Drittstaaten genutzt werden. Dies soll dann dazu führen, dass Russland wegen mangelnder Transportkapazitäten weniger Flüssigerdgas verkaufen und weniger Geld in seinen Angriffskrieg stecken kann.

Bundesregierung thematisiert Haftungsfragen

Die deutschen Vorbehalte gegen die Pläne beziehen sich nach Angaben von EU-Diplomaten vor allem auf Massnahmen, die eine Umgehung von EU-Sanktionen erschweren sollen. Demnach fordert die Bundesregierung unter anderem, eine geplante Regel zur Haftung von Zweigniederlassungen von Unternehmen bei Verstössen auf bestimmte Güter einzugrenzen oder ganz zu streichen. Hintergrund ist offensichtlich die Befürchtung, dass sonst deutsche Unternehmen für Sanktionsverstösse verantwortlich gemacht werden könnten.

Zudem erachtet die Bundesregierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bestimmte Berichtspflichten als überflüssig und will erreichen, dass eine Massnahme abgeschwächt wird, die die Nutzung des russischen SPFS-Systems zum Austausch elektronischer Nachrichten zu Finanztransaktionen weiter einschränken soll./aha/DP/zb

(AWP)