Es gebe Argumente dafür und dagegen. "Wir sind jetzt in der Prüfung." Das Kabinett hatte zuvor grünes Licht für die Corona-Arbeitsschutzverordnung gegeben, die verlängert und ergänzt wurde. Arbeitgeber müssen künftig Mitarbeiter während der Arbeitszeit freistellen, wenn sich diese impfen lassen wollen. Sie müssen Mitarbeiter zudem über Risiken einer Covid-Erkrankung und Impfmöglichkeiten informieren. Eine Abfrage zum Impfstatus ist aber nicht vorgesehen.

Daran stören sich mehrere CDU-Minister. "Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Ende der Woche wissen werden, was möglich ist", sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Gespräche innerhalb der Regierung seien schwierig, vor allem zwischen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Es gehe darum, Infektionen zu verhindern und betriebliche Abläufe zu verbessern, dabei könne ein Auskunftsrecht der Arbeitgeber helfen, so Altmaier. Als Minimallösung müsse es dies bei "vulnerablen Tätigkeiten" geben. Beispiele dafür nannte er nicht.

Heil sagte in der ARD, Mitarbeiter hätten ihren Arbeitgebern gegenüber bei sensiblen Gesundheitsdaten keine generelle Auskunftspflicht und dies werde es auch nicht geben. "Das Arbeitsrecht jedenfalls gibt das nicht her." Notwendig seien pragmatische Lösungen. So könnten an Arbeitsplätzen mit hohem Ansteckungsrisiko wie in Krankenhäusern oder Gefängnissen die 3G-Regeln - der Nachweis, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist - ähnlich wie in Restaurants eingeführt werden. Dafür sei Spahn über das Infektionsschutzgesetz zuständig. "Die Gespräche dazu laufen", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit Blick auf die Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Die Arbeitgeber pochen darauf, ihre Mitarbeiter zum Impfstatus fragen zu dürfen, um effektivere Schutzmassnahmen in Büros und Fabriken organisieren zu können. Hier müsse es eine klare rechtliche Grundlage geben, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter. Der Bundestag könne dies schon nächste Woche schaffen, zeitlich befristet für die Pandemie.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält einen Kompromiss für möglich. Im Deutschlandfunk plädierte der SPD-Politiker dafür, dass ein Arbeitgeber nur allgemein abfragen dürfe, ob ein Beschäftigter eines der beiden Kriterien erfülle - geimpft oder genesen. Dies könne zudem zeitlich begrenzt werden.

NEUE VERORDNUNG GILT ZUNÄCHST BIS ENDE NOVEMBER

"Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote", sagte Heil. "Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden." Die neue Verordnung zum Arbeitsschutz tritt am 10. September in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. November. Sie ist an die Feststellung der epidemischen Lage gekoppelt. Unverändert in der Verordnung ist die Pflicht der Unternehmen, Hygienepläne zu erstellen und umzusetzen. Sie müssen zudem medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Mitarbeiter in Büros und Fabriken haben auch das Recht auf mindestens zwei Schnelltests pro Woche.

In der Debatte über die Einführung einer Impfpflicht im Job ist Deutschlands Arbeitnehmerschaft gespalten, wie das "Handelsblatt" berichtet. Die Zeitung beruft sich auf eine repräsentative Yougov-Umfrage unter 1100 Erwerbstätigen, die die Jobplattform Indeed durchgeführt habe. Demzufolge sind 54 Prozent für eine solche Pflicht, 41 Prozent sind dagegen, der Rest ist unentschieden. Wenn ihr Arbeitgeber eine Impfpflicht einführen würde, würden sich neun Prozent wirklich impfen lassen. 14 Prozent würden rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber prüfen, fünf Prozent würden sich nach einem neuen Job umsehen. 

(Reuters)