Die Anklagebehörde machte mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten keine Angaben zu den Namen der ehedem Beschuldigten. Das übernahm die Hamburger Anwaltskanzlei Even, die Kahrs vertritt. «Die Einstellung erfolgte bedingungslos ohne Auflagen oder sonstige Einschränkungen als Freispruch im Ermittlungsverfahren», teilte die Kanzlei dem «Hamburger Abendblatt» mit.

Die Staatsanwaltschaft erklärte: «Die sehr sorgfältig durchgeführten Ermittlungen haben nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit belegt, dass die Beschuldigten von einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat von Bankmitarbeitern, nämlich steuerschädlichen Cum/Ex-Geschäften mit Leerverkäufen, gewusst und sie diese Tat zumindest billigend in Kauf genommen hätten.» Tragfähige Hinweise darauf, dass die Beschuldigten über rechtswidrige Bankgeschäfte informiert gewesen wären, hätten sich nicht ergeben. Die Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte dauerten jedoch an./klm/DP/men

(AWP)