Auf der Website von Comparis können Nutzer nicht nur verschiedene Versicherungslösungen miteinander vergleichen. Durch Weiterklicken haben sie auch die Möglichkeit, direkt eine Offerte bei einer Versicherung zu bestellen.

Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Bestellung der Offerten zwar formal über die Comparis-Schwesterfirma Optimatis. Der Knopf für die Bestellung befindet sich nun auf einem visuell abgetrennten Bereich der Optimatis, aber weiterhin auf der Seite von Comparis, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Entscheid festhält.

Die Tätigkeiten der Schwesterunternehmen sind laut Gericht wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig. Optimatis könne Internet-Nutzern das Einholen der Versicherungsofferten nur anbieten, wenn deren Interesse vorher durch das Vergleichsportal von Comparis geweckt worden sei.

Zudem würden die Provisionen der Versicherungsunternehmen nur fällig, wenn die Nutzer über den Link der Optimatis die Offerten bei den Versicherungen bestellen würden.

Wichtiger Einnahmezweig

Für den Comparis-Konzern stellen diese Provisionen einen erheblichen Teil des Gewinns aus der Geschäftstätigkeit dar. Das Bundesverwaltungsgericht kommt daher zum Schluss, dass die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) Comparis im September 2023 zu Recht als Versicherungsvermittlerin eingestuft hat.

Weil sich Comparis nicht offen zu Bindungen an bestimmte Versicherungsunternehmen bekenne, gelte sie als eine sogenannte ungebundene Versicherungsvermittlerin. Das Unternehmen müsse deshalb der Anordnung der Finma nachkommen und ein Gesuch um Eintragung ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler stellen.

Comparis akzeptiert das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme mitteilte. Comparis liess im Communiqué allerdings Kritik am Urteil durchscheinen.

«US-Giganten wie Google sind nicht durch die Finma reguliert. Sie können dadurch auch künftig rasch auf Kundenbedürfnisse reagieren», liess sich Verwaltungsratspräsident Richard Eisler zitieren. Dagegen könnten Schweizer Unternehmen wie Comparis durch die «Regulierungsbürokratie» benachteiligt werden.

(Urteil B-5886/2023 vom 5.7.2024)

(AWP)