Gemäss schweizerischem Recht sei die Generalversammlung befugt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung für ihre Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erteilen, erklärte Ci Com an dem am Freitag publizierten Einladung zur Generalversammlung vom 29. Juli. Erfolgt diese Entlastung, können die VR-Mitglieder nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.

Zur Erinnerung: Am Montag hatte die Revisionsstelle PKF Certifica SA Ci Com mitgeteilt, dass eine Prüfung der Rechnungslegung nicht möglich sei, weil Nachweise für Finanzanlagen fehlen würden oder unzureichend seien. PKF werde sich an der GV auch nicht zur Wiederwahl stellen.

Gleichwohl beantragt Ci Com unter Traktandum eins der Generalversammlung die Genehmigung des Jahresberichts, des Prüfungsberichts und des Jahresabschlusses. Der Verwaltungsrat sei der Ansicht, man habe dem Revisor alle erforderlichen Unterlagen beschafft und zur Verfügung gestellt, so die Einladung zur Generalversammlung.

Auch alle Verwaltungsräte sollen wiedergewählt werden. Die Suche nach einer neuen Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2024 sei derweil im Gange.

Ein an der Schweizer Börse kotiertes Unternehmen muss den Geschäftsbericht üblicherweise bis Ende April vorlegen. Ci Com hatte auch die bis Ende Mai von der SIX verlängerte Frist nicht einhalten können. Daraufhin setzte die Börsenbetreiberin den Handel mit den Aktien von Ci Com aus. Die Firma schreibt seit vielen Jahren Verluste.

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(AWP)