Der Traum vom Eigenheim in der Schweiz bleibe für viele unerfüllt, schrieb das Bundesamt in einer Mitteilung vom Donnerstag. Ein Grund dafür seien die stetig steigenden Preise. Und um den Zugang zu preisgünstigem Wohneigentum zu erleichtern, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Anhand von 15 Kriterien wurden daher fünf alternative Wohneigentumsmodelle aus dem In- und Ausland untersucht. Ein Beispiel ist das «Flexible Wohneigentum». Bei diesem Modell schafft eine Baugenossenschaft Stockwerkeigentum und verkauft alle bis auf mindestens eine Wohnung, die sie vermietet. So bleibt die Baugenossenschaft Miteigentümerin, um später ein Vorkaufsrecht ausüben zu können, wenn eine privat gekaufte Wohnung wieder zum Verkauf steht.

Ein zweites Modell ist das «kleine Wohneigentum». Die Wohnungseigentümer besitzen hier nur die Wohnung und nicht den Rest des Hauses, den sie sonst mitfinanzieren müssten. Stattdessen entrichten sie für die Nutzung der allgemeinen Teile des Hauses ein Entgelt an die Eigentümer.

Die Studie zeige, dass zwischen Gemeinnützigkeit und Wohneigentum kein Widerspruch bestehe, hiess es vom BWO. Für die Schweiz seien dabei folgende Schlüsse gezogen worden: Es brauche ein zeitlich unbeschränktes, aber limitiertes Vorkaufsrecht und der Wille und die Möglichkeit zur Ausübung dieses Vorkaufsrechts sowie eine unabhängige Kontrolle.

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(AWP)