Die Einstufung als Härtefall ermöglicht es den Behörden, auf offene Forderungen gegen Quadroni zu verzichten, wie der Bündner Finanzdirektor Martin Bühler (FDP) am Dienstag vor den Medien in Chur ausführte.

Dies bedeutet, dass seitens der Behörden keine weiteren Betreibungen und Verlustscheine gegen Quadroni ausgestellt werden. Um wie viel Geld es dabei gehe, wollte Bühler nicht sagen. Dies sei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.

Für eine finanzielle Entschädigung in Millionenhöhe, wie sie von Quadronis Rechtsvertreter und den Initianten einer Online-Petition gefordert wurde, fehle es national und kantonal an einer rechtlichen Grundlage, so Bühler. Weiter stützten sich die Behörden auf den Entscheid des Nationalrats, der im Frühling 2024 zum wiederholten Male eine Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz von Whistleblowern abgelehnt hatte.

(AWP)