Ende 2023 hatte die Weko eine Untersuchung wegen der sogenannten Intercharge-Gebühren von Visa eröffnet. Visa wollte diese Gebühren erhöhen, die bei Kredit- und Debitkartentransaktionen vom Händler zum Kreditkartenunternehmen fliessen. Das Weko-Sekretariat befand die Erhöhung für nicht angemessen.

Visa ersuchte in der Folge die Weko, die Gebührenerhöhung für zulässig zu erklären, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Die Weko wies das mit der Begründung ab, ein solcher Schritt wäre kartellgesetzwidrig.

Diese Zwischenverfügung focht Visa beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen an. Wie das Gericht mitteilte, ging es Visa mit dem Gesuch an die Weko einzig darum, während der Untersuchung ohne Sanktionen davonzukommen.

Eine im Eigeninteresse angestrebte Freistellung von Sanktionen widerspreche indessen dem Kartellgesetz. Dieses sehe nämlich vor, dass Unternehmen auch das Sanktionsrisiko tragen müssen. Zudem befand das Verwaltungsgericht, die vorläufige kartellrechtliche Einschätzung des Weko-Sekretariats vermittle eine hinlängliche Rechtssicherheit.

Visa erklärte in einer Stellungnahme: «Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils genau prüfen. Über unser weiteres Vorgehen werden wir zu gegebener Zeit entscheiden.» 

(Urteil B-5972/2023)

(AWP)