Die Anwälte kritisierten insbesondere die 213-seitige, mit Fussnoten versehene Anklageschrift sowie die Auswertung der von einem ehemaligen Mitarbeiter des Ölkonzerns Petrosaudi gestohlenen Daten durch die Bundesanwaltschaft (BA). Der Strafgerichtshof hielt diese Vorentscheidungsfragen für irrelevant und wies sie zurück.

Das Gericht kann nun mit der Befragung der rechten Hand des Hauptangeklagten, des Chefs von Petrosaudi, fortfahren. Dem schweizerisch-britischen Doppelbürger werden ungetreue Geschäftsbesorgung, Betrug, aktive Bestechung fremder Amtsträger, schwere Geldwäscherei und ungetreue Amtsführung vorgeworfen.

Die beiden Männer sollen laut Bundesanwaltschaft 1,8 Milliarden US-Dollar zum Nachteil des malaysischen Fonds 1MDB veruntreut haben.

(AWP)