Mit Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft (BA) die Bank BSI im Januar zu einer Busse von 4,5 Millionen Franken. Sie kam zum Schluss, dass das Geldinstitut nicht ausreichend Massnahmen ergriffen habe, um die begangene qualifizierte Geldwäscherei zu verhindern.
Während die Bank den Strafbefehl akzeptierte, legten zwei Tochtergesellschaften des geschädigten malaysischen Staatsfonds 1MDB Beschwerde dagegen ein und erhielten im September Recht von der Strafkammer des Gerichts. Der Weiterzug durch die Bank an die Beschwerdekammer war erfolglos.
Anklageprinzip verletzt
Die Kammer hält in einem am Montag veröffentlichten Entscheid fest, dass die beiden Tochtergesellschaften des malaysischen Staatsfonds 1MDB berechtigt gewesen seien, die Gültigkeit des Strafbefehls anzufechten.
Die Strafkammer hatte ihn wegen grundlegenden Mängeln aufgehoben. So war das Anklageprinzip verletzt worden. Zudem blieben die von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht im Jahr 2020 eingezogenen 70 Millionen Franken als sogenannte Gewinnabschöpfung unerwähnt. Der Fall geht nun zurück an die Bundesanwaltschaft. (Beschluss BB.2024.122 vom 11.11.2024)
(AWP)