Demnach sollen auch in der Schweiz Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Franken und ab einem Umsatz von 50 Millionen Franken zur Berichterstattung über ihre Risiken verpflichtet werden, wie es hiess.

Die Firmen sollen laut dem Bundesrat jedoch nur zur Berichterstattung verpflichtet werden, wenn sie zwei der drei genannten Schwellen während zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreichen. Rechenschaft schuldig wären die Unternehmen dem Bund in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Korruption und betreffend ihrer diesbezüglich geplanten Gegenmassnahmen.

Im Unterschied zu den Unternehmen in der EU sollen die hiesigen Unternehmen zudem die Wahl haben, sich bei der Berichterstattung über die Nachhaltigkeit entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard zu orientieren. Die Standards sollen mittels einer Verordnungsänderung festgelegt werden, teilte der Bundesrat weiter mit.

Weiter soll die Berichterstattung neu durch ein externes Revisionsunternehmen oder eine Konformitätsbewertungsstelle überprüft werden. Die Vernehmlassung zum Vorschlag des Bundesrats dauert bis zum 17. Oktober.

Bund prüft Hilfe wegen Kosten für Firmen

Grosse Schweizer Unternehmen müssen bereits heute über bestimmte Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit Transparenz schaffen. Mit der gesetzlichen Regelung habe sich die Schweiz denn auch für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden, so der Bundesrat. Diese internationale Abstimmung soll laut der Landesregierung weitergeführt werden.

Von der bisherigen Regelung zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit sind laut der Landesregierung gegenwärtig rund 300 Firmen betroffen. Aktuell gilt die Pflicht zur Berichterstattung für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden, ab einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken und ab einem Umsatz von 40 Millionen Franken.

Die neuen Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung seien für die Firmen mit Kosten verbunden, hiess es zudem. Daher prüfe der Bund nun die Bereitstellung von Hilfsmitteln für die betroffenen Unternehmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

Koalition will neue Volksinitiative

Dass der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Neuregelung nur auf das Instrument der Berichterstattung setze, zeige, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung der internationalen Entwicklung weiter hinterherhinke, teilte die Koalition für Konzernverantwortung am Mittwoch mit.

Die EU habe schon vor Jahren erkannt, dass reine Berichterstattungspflichten das Problem nicht lösen würden - und deshalb vor einem Monat eine griffige Konzernverantwortungsrichtlinie verabschiedet. Ausserdem kenne die EU solche Pflichten bereits seit 2014.

Die Koalition für Konzernverantwortung bereitet aktuell die Lancierung einer neuen Konzernverantwortungsinitiative vor. Sie will nach eigenen Angaben verhindern, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung abgehängt werde. Die Konzernverantwortungsinitiative wurde im November 2020 vom Volk mit 50,73 Prozent Ja-Stimmen angenommen, jedoch von den Ständen abgelehnt.

(AWP)