Die Landesregierung setzt mit der geplanten Vorlage einen Auftrag des Parlaments um. Den Stein ins Rollen gebracht hatte die damalige BDP-Fraktion mit einer Motion, welche die Räte vor zwei Jahren überwiesen haben.

In der Landwirtschaft sind besonders die Frauen oft in besonderem Masse finanziell von ihrem Partner abhängig. So ist es heute etwa kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen. Viele Partnerinnen und Partner stehen daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.

Ähnliche Lösung in zwei Kantonen

Um die Situation zu verbessern, braucht es laut dem Bundesrat keine Anpassungen im Zivilgesetzbuch. Unter Einbezug des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands und des Schweizer Bauernverbands sei ein Vorschlag zu einer neuen Regelung im Landwirtschaftsgesetz entstanden.

Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter soll bei Finanzhilfen für sogenannte einzelbetriebliche Strukturverbesserungen eine neue Voraussetzung gelten. Die Finanzierung eines Vorhabens soll künftig nur noch unterstützt werden, wenn eine gemeinsame Beratung in Sachen Güterrecht und der Regelung der Mitarbeit durchgeführt wird und/oder ein Nachweis über die Ausrichtung eines Lohns oder eines Teils des Einkommens vorliegt.

Die beantragte Neuregelung hat laut dem Bundesrat keine direkten Auswirkungen auf die Agrarausgaben und die Ressourcen des Bundes. Zuständig für den Vollzug sind die Kantone. In Schwyz und im Jura sind entsprechende Regelungen bereits in Kraft.

Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung dauert bis am 12. Januar 2024.

(AWP)