Demnach sollen auch in der Schweiz Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Franken und ab einem Umsatz von 50 Millionen Franken zur Berichterstattung über ihre Risiken verpflichtet werden, wie es hiess.

Rechenschaft schuldig wären die Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Korruption und betreffend entsprechende Gegenmassnahmen vonseiten des jeweiligen Unternehmens. Davon betroffen wären laut dem Bundesrat neu rund 3500 Unternehmen. Von der bisherigen Regelung zur Berichterstattung sind rund 300 Firmen betroffen.

Die neuen Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung seien für die Firmen mit Kosten verbunden, hiess es weiter. Daher prüfe der Bund nun die Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

(AWP)