Zum Handeln veranlasst sah sich die Landesregierung, weil bis zum Winter 2026/2027 noch keine neuen Reservekraftwerke bereitstehen, wie es in einer Mitteilung hiess. Die Verträge für die heutigen drei Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus.

Eine Ausschreibung für neue Reservekraftwerke brach der Bund im vergangenen Juni ab, wegen der zu hohen offerierten Kosten. Verhandelt wird nun mit potenziellen Anbietern direkt.

Die Winterreserve-Verordnung regelt die Stromreserven für den Winter und ist bis Ende 2026 befristet. Sie betrifft die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen. Die Wasserkraftreserve ist im neuen Energie-Mantelerlass geregelt, die Reservekraftwerke künftig im revidierten Stromversorgungsgesetz.

Um die Versorgungssicherheit für die nächsten Winter zu gewährleisten, soll die Winterreserve-Verordnung bis 31. Dezember 2030 verlängert werden. Geprüft wurde auch, ob künftig allein auf die Wasserkraftreserve und auf Notstromgruppen gesetzt und auf Reservekraftwerke verzichtet werden könnte. Notstromgruppen erzeugten jedoch höhere Schadstoffemissionen, so die Mitteilung.

Hinzu komme ein teilweiser Eigenbedarf der Betreiber der Notstromanlagen. Eine erhöhte Wasserkraftreserve wiederum wäre aus Sicht der Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ungeeignet. Denn dieses System erhalte keine zusätzliche Energie, sondern verschiebe die Stromproduktion in den Spätwinter.

(AWP)