Das steht in einem Bericht der Landesregierung, der am Mittwoch publiziert wurde. Demnach soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die entsprechenden Unterlagen bis Ende 2025 bereitstellen.

Generell verteidigt der Bundesrat im Bericht den Rückgriff auf Notrecht. Zu dieser Massnahme dürfe er aber nur dann greifen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordere, wenn er eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung abwenden müsse oder wenn er die innere oder äussere Sicherheit nicht anders gewährleisten könne.

In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Bundesrat aufgrund von unvorhersehbaren Krisen wiederholt Notrecht erlassen. Namentlich handelt es sich dabei um die Rekapitalisierung der UBS (2008), die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (2020), den Axpo-Rettungsschirm (2022) sowie die behördlich unterstützte Übernahme der CS durch die UBS im vergangenen Jahr.

Künftig will der Bundesrat der erhöhten Begründungs- und Rechtfertigungspflicht besser nachkommen. Zudem will der Bundesrat die präventive Rechtskontrolle durch das Bundesamt für Justiz (BJ) beim Erlass von Notverordnungen stärken. Hierzu soll das BJ mehrere Instrumente erarbeiten. Namentlich soll ein Prüfschema die zuständigen Departemente sowohl bei der Formulierung als auch bei der rechtlichen Begründung der Notverordnung unterstützen.

(AWP)