Profitieren von den am Mittwoch vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Plänen sollen über die bestehenden Leistungen hinaus beispielsweise der Kanton Jura, aber auch der neue Hochrhein-Bodensee-Express und mehrere Regionen mittels Taktverdichtungen: Liestal-Basel, Luzern-Engelberg, Urseren-Surselva und Oberalppass sowie das Schienennetz von Regionalps im Wallis.

Zudem soll es mehr Schiffsverbindungen zwischen Lausanne und Thonon-les-Bains (F) geben. Mit dem Geld will der Bundesrat auch Projekte für die Energiewende wie elektrische Fahrzeuge und Innovationen fördern.

Mit dem vorgeschlagenen Verpflichtungskredit sieht der Bundesrat den steigenden Finanzbedarf des regionalen öffentlichen Verkehrs gedeckt, wie er mitteilte. Gleichzeitig würden die schwierigen Budgetvorgaben des Bundes berücksichtigt.

Die Transportunternehmen dürften sich mehr Geld erhofft haben. Der Bundesrat räumte ein, dass bei den Unternehmen Anstrengungen erforderlich seien, ihre Effizienz auf mindestens das Vorkrisenniveau zu trimmen. Womöglich müssten diese auch prioritäre Vorhaben bestimmen, schrieb der Bundesrat. Die Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit dauert bis am 18. Oktober 2024.

Abgeltungen erhöht

Der Bund erhöhte seine Abgeltungen für den Regionalverkehr in den letzten Jahren wiederholt. Zwischen 2018 und 2028 steigen die Bundesbeiträge für den Regionalverkehr laut dem Bund um gesamthaft 22,5 Prozent - deutlich mehr als die Teuerung.

Der öffentliche Regionalverkehr bringt rund zweieinhalb Millionen Personen pro Tag zur Arbeit, zum Einkaufen oder an ihr Freizeitziel. Ticket- und Abo-Erlöse decken die Kosten der regionalen Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen nur etwa zur Hälfte. Den Rest übernehmen der Bund und die Kantone je zur Hälfte. Im vergangenen Jahr zahlte der Bund 1,16 Milliarden Franken an total 1587 Linien von 111 Transportunternehmen.

Der Bundesrat legt den nächsten Verpflichtungskredit ausnahmsweise für einen Zeitraum von drei statt vier Jahren vor. Er harmonisiert ihn dadurch zeitlich mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Infrastrukturbetreiberinnen.

(AWP)