Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) soll den Handlungsbedarf allerdings bis spätestens Ende 2027 neu evaluieren. Dies in Anbetracht von möglichen Anpassungen an der Offenlegungspflichten im Finanzsektor der Europäischen Union.

Im Dezember 2022 hatte der Bundesrat die Verhinderung von Greenwashing im Finanzsektor verordnet. Darunter versteht man die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen.

Vergangenen Oktober kündigte das Finanzdepartement an, bis Ende August 2024 einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Sollte die Finanzbranche jedoch eine Selbstregulierung vorweisen, würde man auf eine Regulierung verzichten.

Die Schweizerische Bankiervereinigung, die Asset Management Association Switzerland und der Schweizerische Versicherungsverband haben darauf ihre bestehenden Selbstregulierungen weiterentwickelt. Diese sollen demnächst publiziert werden.

Die Selbstregulierungen verlangen von der Finanzbranche laut der Mitteilung, nachhaltige Anlageziele zu definieren und die angewandten Nachhaltigkeitsansätze zu beschreiben. Zudem soll die Umsetzung extern geprüft werden.

Betroffene Schweizer Finanzinstitute müssen die Selbstregulierungen bis spätestens zum 1. Januar 2027 umsetzen.

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(AWP)