Der Ständerat nahm am Mittwoch eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stillschweigend an. Der Nationalrat hatte den drei Punkten der Motion schon im Mai zugestimmt.

Auch Faktoren wie die Dosisstärke oder die Darreichungsform sind nach dem Willen des Parlaments bei der Festsetzung der Arzneimittelpreise zu beachten.

Medizinalpersonen sollen zudem das Recht bekommen, Medikamente aus dem Ausland einzuführen, wenn dort Packungsgrössen, Dosisstärken oder Darreichungsformen zugelassen sind, die besser geeignet und günstiger sind als die in der Schweiz erhältlichen Alternativen. Diese Medikamente müssten von den Versicherern vergütet werden.

Der Bundesrat war für die Annahme der Motion. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, zehn bis zwanzig Prozent des Packungsinhalts werde jeweils nicht benutzt. Das entspreche einem sehr grossen Wert. Im Nationalrat hatte Baume-Schneider von 300 bis 600 Millionen Franken gesprochen. Der Vorstoss geht zur Umsetzung an die Landesregierung.

Zweite Motion angenommen

Ebenfalls am Mittwoch nahm der Ständerat als Zweitrat eine Motion der früheren Aargauer Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen» an. Der Bundesrat muss nun einen Bericht zum genauen Ausmass des Phänomens vorlegen und Massnahmen dagegen vorschlagen.

(AWP)