Diese fordern mit zwei Motionen eine gesetzliche Grundlage für die Ukraine-Hilfe. Der vom Bundesrat bevorzugte Staatsvertrag sei nicht sachgerecht, argumentiert in beiden Kommissionen eine Mehrheit. Bei einem Gesetz könne das Parlament mehr mitreden, und das Gesetz könne zudem befristet werden.
Der Bundesrat sieht dies anders: Als Rechtsgrundlage für den Einbezug der Schweizer Privatwirtschaft in den Wiederaufbau der Ukraine will er einen referendumsfähigen, zeitlich befristeten Staatsvertrag aushandeln, wie er mitteilte. Das Wirtschaftsdepartement soll demnach bis Ende Februar 2025 ein Mandat für Verhandlungen mit der Ukraine ausarbeiten.
Ein gemeinsam mit der Ukraine ausgearbeiteter Staatsvertrag bilde die partnerschaftliche Basis für die Unterstützungsmassnahmen der Schweiz, so der Bundesrat. Die Ukraine sei bereits mit diesem Ansatz vertraut, da sie dieses Jahr mit Frankreich einen ähnlichen Staatsvertrag abgeschlossen hat.
Im Juni hatte der Bundesrat unter anderem entschieden, dass für den Einbezug des Schweizer Privatsektors beim Wiederaufbau der Ukraine in den kommenden vier Jahren 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden sollen. Dabei geht es vor allem um Finanzhilfen für die Ukraine für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen, die von Schweizer Firmen angeboten werden.
(AWP)