Der Bundesrat will mit den Massnahmen die höhere Berufsbildung bekannter und sichtbarer machen. Dafür sind Anpassungen im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung nötig. Sie sind bis zum 4. Oktober 2024 in der Vernehmlassung.

Unter anderem will der Bundesrat das Bezeichnungsrecht gesetzlich verankern. Damit soll der Name «Höhere Fachschule» geschützt werden. Wer einen Abschluss in höherer Berufsbildung in der Tasche hat, soll den Titelzusatz «Professional Bachelor» und «Professional Master» tragen dürfen. Er nimmt damit eine Forderung aus dem Parlament auf.

Dabei will der Bundesrat für eine klare Abgrenzung zu den Hochschulen und deren Titeln sorgen. Die neuen Titelzusätze sollen nur in Verbindung mit dem vollständigen geschützten Titel in den Amtssprachen oder der vollständigen englischen Übersetzung des jeweiligen Abschlusses verwendet werden.

Er schlägt aber noch weitere Massnahmen vor. Darunter ist die Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen neu auch in Englisch durchzuführen. Er will damit auf den Bedarf international ausgerichteter Branchen reagieren.

Mit den Vorschlägen will der Bundesrat dafür sorgen, dass es weiterhin genügend Fachleute und Führungskräfte mit berufspraktischer Ausbildung gibt. Zur höheren Berufsbildung gehören eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an Höheren Fachschulen sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. 2022 gab es rund 28'600 Abschlüsse dieser Art.

(AWP)