Die Tierversuchsverbots-Initiative will neben Tierversuchen das Züchten von Versuchstieren sowie den Handel mit Tieren für Versuche verbieten. Innerhalb von sieben Jahren nach einem Ja sollen alle Tierversuche verboten sein.

Hinter dem Begehren stehen die Urheberinnen und Urheber der im Februar 2022 an der Urne verworfenen Tierversuchsverbots-Initiative. Verzichtet haben sie auf zwei Forderungen aus jener Initiative: das Verbot von Versuchen an Menschen sowie das Importverbot für tierversuchsgetestete Waren.

Der Bundesrat befürchtet gemäss seiner Mitteilung weitreichende Folgen der Initiative für zentrale Forschungsbereiche, sowohl in der Medizin als auch in den Biowissenschaften. Die Schweiz wäre zudem weniger wettbewerbsfähig, und sie könnte den Anschluss an internationale Forschungsprojekte verlieren.

Der Bundesrat verweist auf die Tierschutzbestimmungen in der Schweiz und das 3R-Prinzip. 3R will Tierversuche wenn möglich ersetzen (replace), reduzieren (reduce) und verbessern (refine) und damit die Zahl der Versuchstiere und deren Belastung senken.

Die Zahl der Versuchstiere sei zurückgegangen, schreibt der Bundesrat. Wurden 1983 knapp zwei Millionen Tiere verwendet, waren es 2003 noch rund 600'000. Seither sei die Zahl weitgehend stabil.

Mit einem Verbot könnte die Forschung mit Tieren ins Ausland verlegt werden, wo die Schutzstandards tiefer seien, gibt der Bundesrat zudem zu bedenken. Das Departement des Innern hat den Auftrag, eine Botschaft zur Volksinitiative auszuarbeiten. Danach kann das Parlament darüber entscheiden.

(AWP)