Der Bundesrat sprach sich somit gegen die parlamentarische Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) aus, wie er am Freitag mitteilte. Die Initiative fordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob die betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden soll.
Diese Unterscheidung sei im Sozialversicherungsrecht «sehr wichtig», schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Sie habe Einfluss auf die Beitragspflicht und den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden.
Gemäss Bundesrat hat sich das bestehende System bewährt und wird laufend optimiert. Er sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und will beim Status quo bleiben. Gemäss dem Vorschlag würden Erwerbstätige gegen ihren Willen in ein «rechtliches Korsett» gesteckt und ihre wirtschaftliche Tätigkeit «unnötig eingeschränkt».
Knapper Entscheid in der Kommission
Der Dachverband der Arbeitnehmenden, Travailsuisse, sprach sich ebenfalls gegen eine Änderung aus. Tausende von Arbeitnehmenden könnten in den Status der Selbstständigkeit «gedrängt» werden, schrieb Travailsuisse im Februar. Sie wären damit nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit, Unfall oder Lohnausfall bei Krankheit versichert.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmte im Februar Grossens Initiative mit 13 zu 12 Stimmen zu. Mit der Vorlage sollen für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden neu auch allfällige schriftliche Parteivereinbarungen berücksichtigt werden.
Eine Kommissionsminderheit habe gefordert, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gemäss der Kommission sollte die Vorlage für die Sommersession bereit sein.
(AWP)