Gemäss den Beschwerdeführern soll das Budget unzulässigerweise zwei Bestimmungen enthalten, die nicht dem Referendum unterliegen. Diese betreffen die Kosten im Asylwesen sowie die Personalpolitik bei den Kantonsangestellten.

Mit dem Gutheissen des Budgets 2024 in dieser Form habe das Kantonsparlament den Tessinerinnen und Tessinern ein verfassungsmässiges Grundrecht vorenthalten, so die Argumentation der Beschwerdeführer. Sie verlangten die Aufhebung der beiden Bestimmungen.

(AWP)