Damit habe die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage entschieden, heisst es in den Abstimmungsbeschwerden der Grünen, der SP Frauen und eines Anwalts. Die im Abstimmungsbüchlein genannten Zahlen würden auf der falschen Ausgabenprognose für die AHV basieren und seien somit irreführend gewesen.
Die Parteien und der Anwalt verlangen die Streichung des knappen Resultats von 50,6 Prozent Zustimmung zur Vorlage AHV 21 und eine Wiederholung des Urnengangs.
Die falsche Prognose war nach Ansicht der Beschwerdeführer ausschlaggebend dafür, dass die Bevölkerung der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre zustimmte. Die allzu pessimistisch wiedergegebenen Zahlen hätten die Frauen damit ein Jahr Rente gekostet.
Zwei Frauen im Richtergremium
Das Bundesgericht bestätigte am Freitag den Termin und damit eine Information des Online-Portals der Westschweizer Zeitung «Le Temps». Weiter teilte es mit, an der öffentlichen Beratung der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung würden zwei Ersatzrichterinnen teilnehmen.
Das Gremium nämlich besteht aus fünf Männern. Das Bundesgerichts-Reglement sieht indessen vor, dass «Mitglieder beider Geschlechter dem Spruchkörper angehören, wenn die Art des Rechtsstreits dies zu rechtfertigen scheint».
Fehler eingeräumt
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte am 6. August zugegeben, die Finanzperspektiven der AHV falsch berechnet zu haben. Das führte zu einer unzutreffend hohen Prognose der Ausgaben. Diese Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 5. März.
Nach aktuellem Wissensstand vom September liegen die Ausgaben 2033 um 2,5 Milliarden Franken tiefer als zuvor ausgewiesen und damit bei 69 Milliarden Franken. 2040 gehen die berichtigten Prognosen von vier Milliarden tieferen Ausgaben aus.
Um die Finanzlage der Alters- und Hinterbliebenenversicherung ist es somit besser bestellt als angenommen. Auch wenn der Rechenfehler des BSV den letzten Angaben zufolge weniger gross ausfiel als zuerst angenommen, ändert das für die Beschwerdeführer nichts.
Administrativuntersuchung und Abgang
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider leitete nach Bekanntwerden des Berechnungsfehlers eine Administrativuntersuchung ein. Die Ergebnisse dieser von einer Anwaltskanzlei durchgeführten externen Untersuchung sollen Ende des Jahres vorliegen.
Der Direktor des BSV, Stéphane Rossini, tritt auf Ende Juni 2025 zurück. Er war seit Ende 2019 im Amt und politisierte bis 2015 für die SP im Nationalrat. In der Würdigung bei der Bekanntgabe des Rücktritts attestierte ihm Bundesrätin Baume-Schneider einen grossen Beitrag zur Sicherung der Sozialwerke.
(AWP)