Der beschuldigte Ex-CEO der Bank habe widersprüchliche Aussagen gemacht, sagte die Staatsanwältin des Bundes in ihrem Plädoyer am Dienstag in Bellinzona. So habe der 66-Jährige den im Vorverfahren gemachten Aussagen widersprochen.

Ausserdem habe der Beschuldigte sichergestellt, dass die betreffenden Vermögenswerte nicht zu dem aus den Arabischen Emiraten stammenden Geschäftsmann Khadem al-Qubaisi zurückverfolgt werden konnten. Der Geschäftsmann und der ehemalige CEO hätten während vier Jahren ihr Vorgehen aufeinander abgestimmt. Dabei geholfen hat unter anderem, dass der Ex-CEO in der Falcon Private Bank mehrere Rollen innehatte und über sehr viel Wissen verfügte, wie die Staatsanwältin weiter ausführte.

Bundesanwaltschaft bleibt bei Forderung

Dem 66-jährigen Ex-CEO wird vorgeworfen, für al-Qubaisi Geld gewaschen zu haben. Zwischen 2012 und 2016 insgesamt 133 Millionen Euro an Unternehmen in der Schweiz und im Ausland überwiesen haben.

Mit ihrer Strafmassforderung bleibt die Bundesanwaltschaft bei ihrer ursprünglichen Forderung. Bereits im Dezember 2021 hatte sie eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten sowie 90 Tagessätzen zu 1000 Franken gefordert - beides bedingt.

Das Bundesstrafgericht hatte den Ex-CEO Ende 2021 freigesprochen. Er sei als Tatwerkzeug von al-Qubaisi eingesetzt worden, argumentierte die Strafkammer. Die Bank, die heute Falcon Private AG heisst, musste eine Busse von 3,5 Millionen Franken bezahlen sowie eine Ersatzforderung von rund 7 Millionen Franken leisten.

Die Bundesanwaltschaft ging nach dem Freispruch des Ex-CEO in Berufung, der Beschuldigte legte Anschlussberufung ein.