Gemäss dem Sportförderungsgesetz und der Sportförderungsverordnung kann der Bund internationale Sportanlässe in der Schweiz mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Bedingung ist, dass die Anlässe von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind und sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen, wie der Bundesrat weiter mitteilte.

Internationale Sportanlässe wie die Fussball-EM der Männer 2008 oder die 2025 stattfindende Fussball-Frauen-EM unterstützt der Bund demnach bereits mit Finanz- und Sachhilfen. Gelder zugunsten von regelmässig wiederkehrenden internationalen Sportanlässen wie beispielsweise Ski-Weltcup-Veranstaltungen waren bisher jedoch nicht vorgesehen.

Hilfen könnten 2025 niedriger ausfallen

Diese Veranstaltungen seien aber wichtige Impulsgeber für Sport, Tourismus oder Wirtschaft, teilte der Bundesrat weiter mit. Sie seien «wichtige Imageträger mit potenziell nachhaltigen Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Landes, die über den Sport hinausgehen». Die Veranstaltenden könnten ab 2025 deshalb jährlich ein Gesuch um Unterstützung stellen, das vom zuständigen Bundesamt für Sport (Baspo) geprüft werde, hiess es weiter.

Das Parlament hatte im Juni 2023 nebst einem Verpflichtungskredit von 29 Millionen Franken für einmalige internationale Sportanlässe der Jahre 2025-2029 auch einen Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken für wiederkehrende Anlässe in der gleichen Periode bewilligt.

Für das Jahr 2025 entschied der Bundesrat vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage derweil, vier Millionen Franken davon nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn die aktuell laufende Aufgaben- und Subventionsprüfung des Bundesrats nicht zu Massnahmen im Bereich der wiederkehrenden Sportanlässe führe.

(AWP)