Boeing habe das sogenannte «Deferred Prosecution Agreement» (DPA) nicht verletzt, teilte die US-Fluggesellschaft dem Justizministerium am Mittwoch mit. Ein Boeing-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur Reuters, das Unternehmen werde weiterhin transparent mit dem Justizministerium zusammenarbeiten, wie es dies während der gesamten Laufzeit des Abkommens getan habe. Das Justizministerium reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage von Reuters.

Die DPA bewahrte Boeing vor strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit den tragischen Abstürzen in den Jahren 2018 und 2019, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Im Rahmen der Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft verpflichtete sich der US-Flugzeughersteller, die Familien der Opfer zu entschädigen und seine Compliance-Praktiken zu überarbeiten.

Im Mai hatte das Justizministerium festgestellt, dass Boeing es versäumt habe, «ein Compliance- und Ethikprogramm zu entwickeln, umzusetzen und durchzusetzen, um Verstösse gegen US-Betrugsgesetze in allen Geschäftsbereichen zu verhindern und aufzudecken», wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Das Versäumnis wurde im Zusammenhang mit einem Beinahe-Unfall am 5. Januar festgestellt, bei dem sich kurz nach dem Start im Steigflug ein Teil der Kabinenwand einer fast neuen Boeing 737 Max 9 der US-Fluggesellschaft Alaska Airlines wegen fehlender Bolzen löste.

Nach Informationen von Reuters haben die Staatsanwälte bis zum 7. Juli Zeit, einen Bundesrichter in Texas über ihre Pläne zu informieren, die die Fortführung eines Strafverfahrens und die Aushandlung eines Vergleichs mit Boeing beinhalten könnten.

(Reuters)