Das ausgeschlossene Konsortium beantragte die Aufhebung des Zuschlags und die Wiederaufnahme ihres Angebots ins Verfahren. Die Vergabestelle sollte seine Akten erneut prüfen. Die beschwerdeführenden Unternehmen rügten im Wesentlichen, ihr Ausschluss vom Vergabeverfahren sei nicht rechtmässig, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.
Das Gericht erachtet den festgestellten Sachverhalt in der Phase der Angebotsbereinigung hingegen für korrekt. Es teilt die Beurteilung der Vergabestelle, wonach das Konsortium das Subunternehmerverbot missachtet habe, das in der Ausschreibung und in den Unterlagen betreffend die Metallbauarbeiten ausdrücklich vorgesehen war.
Der Ausschluss der beschwerdeführenden Unternehmen vom Vergabeverfahren sei gerechtfertigt gewesen, weil sie eine wesentliche Anforderung der Ausschreibung nicht erfüllt hätten. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen.
Höhere Kosten
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) schrieben im Dezember 2022 den Bauauftrag für das Projekt «NSIF - Bau des Gebäudes, einschliesslich Vorarbeiten» öffentlich aus. Im Mai dieses Jahres gaben die SBB bekannt, dass sie den Auftrag an das Consorzio Officine Ticinesi vergeben.
In Arbedo-Castione wollen die SBB mit rund 360 Mitarbeitenden und 80 Lernenden Unterhaltsarbeiten an Zügen durchführen. Das neue Industriewerk ersetzt das alte in Bellinzona, das gemäss dem Bahnunternehmen den Anforderungen an den Rollmaterialunterhalt nicht mehr genügt.
Ursprünglich bezifferten die SBB die Kosten für den Bau auf 580 Millionen Franken. Aufgrund der Verschiebungen rechnen sie mit Investitionen in Höhe von 755 Millionen Franken.
Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-3722/2024 vom 29.10.2024)
(AWP)