Die Regierung soll in einem Bericht die drei Varianten Status Quo, Minderheitsbeteiligung oder vollständige Aufgabe der Beteiligung ergebnisoffen darstellen, wie die Finanzkommission am Montag mitteilte. Dieser neue Bericht solle als Grundlage für einen Grundsatzbeschluss dienen.
Im vergangenen August kam die Berner Regierung gestützt auf ein Rechtsgutachten zum Schluss, dass eine Senkung ihres Anteils an der BEKB auf unter 50 Prozent verfassungswidrig wäre. Die kantonale Verfassung hält fest, dass der Kanton eine Bank «betreibt». Der Regierungsrat verfasste den Bericht im Auftrag des Parlaments.
Die Kommission stimmt laut Communiqué den Schlussfolgerungen des Gutachtens nicht vollumfänglich zu. Gemäss ihr sei eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BEKB rechtlich nicht zwingend, auch weil eine ähnlich formulierte Bestimmung in der Zürcher Kantonsverfassung so ausgelegt werde, dass eine Minderheitsbeteiligung ohne Verfassungsänderung möglich sei.
Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat den Bericht zurückzuweisen und so erweitern zu lassen, dass er als Basis für einen Grundsatzbeschuss dienen könne. Das Parlament berät das Geschäft voraussichtlich in der kommenden Wintersession.
(AWP)