Der Bundesrat hatte diesen Vorschlag Mitte Juni in die Vernehmlassung geschickt - als Ziel für die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Anliegen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative. Am Mittwoch ist die Vernehmlassung nun zu Ende gegangen.

Die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) lehnt die Vorschläge generell ab. Der Verordnungsentwurf entspreche nicht dem Willen des Parlamentes bei der Beratung des revidierten Raumplanungsgesetzes, schreibt sie in einer Stellungnahme. «Er würde zu zahlreichen Einschränkungen führen und ein neues Bürokratiemonster schaffen.» In den Beratungen sei explizit ein Wert von 102 Prozent genannt worden. Die Arbeitsgemeinschaft hält deshalb an diesem Wert fest.

500 Gebäude pro Jahr

Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620'000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum von einem Prozent entspricht rund 6200 Gebäuden. Durchschnittlich 500 Gebäude werden jedes Jahr ausserhalb der Bauzonen erstellt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren.

Auch in Bezug auf den Tourismus kritisiert die SAB die Vorlage. Das Parlament habe klar festgehalten, dass der Tourismus von den Zielen zur Stabilisierung auszunehmen sei. Der Verordnungsentwurf sehe nun aber «plötzlich weitergehende Einschränkungen» vor.

Landwirte eingeschränkt

Die SVP lehnt den Entwurf ebenfalls ab. Auch wenn es einzelne Artikel gebe, die man unterstützen könne, sei «dieser Vorschlag in seiner jetzigen Form unverwendbar», schreibt sie in einer Stellungnahme. Denn er dehne die staatlichen Kompetenzen massiv aus und untergrabe die Eigenständigkeit der Landwirtschaft.

Die Limite von 101 Prozent ist nach Ansicht der SVP besonders ungerecht gegenüber denjenigen Kantonen, die in den vergangen Jahren vorsichtig und zurückhaltend mit dem Erteilen von Baugenehmigungen umgegangen sind.

Die anderen Parteien haben sich in der Vernehmlassung zum Aspekt der Stabilisierung der Bauzonen nicht geäussert.

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(AWP)