Die Regierung hatte dies Ausgabe unter anderem für das ESC-Begleitprogramm in Basel sowie für Infrastruktur, Sicherheit, Transporte und Unterkünfte beantragt. Netto geht sie von Ausgaben von 35 Millionen Franken aus, da Einnahmen von 2,5 Millionen aus dem Public Viewing «Arena Plus» im Stadion St. Jakob-Park erwartet werden.

Sollte die Basler Stimmbevölkerung gegen den Beitrag des Kantons stimmen, so müsste der ESC im Mai 2025 gemäss Angaben der SRG stark redimensioniert werden. Der Anlass würde sich auf eine Fernsehshow ohne Begleitprogramm beschränken - und daher mit geringerer Wertschöpfung für die Stadt.

Das Kantonsparlament genehmigte die Ausgabe im September mit 87 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Bei sämtlichen Fraktionen geniesst der ESC Rückhalt. Auch der Basler Gewerbeverband macht sich für den Grossanlass stark.

Das von der EDU Ende Oktober eingereichte Referendum kam mit 3912 Unterschriften zustande, nötig wären 2000 gewesen. Gegen Musik habe die EDU grundsätzlich nichts einzuwenden, auch nicht gegen die sexuelle Orientierung der Teilnehmenden, sagte EDU-Präsident Daniel Frischknecht bei der Unterschriftenübergabe. Aber der ESC habe mit einer Musikshow wenig zu tun, sondern sei politisch und weltanschaulich höchst aufgeladen.

Musikförderung und Ausländerstimmrecht

Die Basler Stimmbevölkerung hat auch über zwei weitere Vorlagen zu entscheiden. Zum einen darüber, ob Ausländerinnen und Ausländer das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten sollen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.

Sie sollen aber nur das aktive Wahlrecht erhalten. Sie dürfen somit wählen, sich an Abstimmungen beteiligen und Initiativen und Referenden unterschreiben. Allerdings dürfen sie sich nicht in ein Amt wählen lassen - bei einem Ja bleibt das passive Wahlrecht weiterhin Schweizer Bürgerinnen und Bürger vorbehalten. Da der Grossratsbeschluss eine Änderung der Kantonsverfassung erfordert, muss nun das Stimmvolk darüber entscheiden.

Zum anderen kommt die Initiative «für mehr Musikvielfalt» zur Abstimmung. Diese möchte im gesetzlich festschreiben, dass künftig ein Drittel der Fördermittel im Bereich Musik der nicht institutionellen Musikszene zugute kommen sollen. Somit sollen freischaffende Musikerinnen und Musiker mehr Beiträge erhalten.

Die Initiative lässt offen, ob das geforderte Mindestdrittel auf Kosten von Institutionen und Orchestern gehen soll oder ob das ganze Kulturbudget aufgestockt werden soll. Darüber hat bei einer Annahme der Initiative das Parlament zu entscheiden.

(AWP)