Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die in Teilen rechtsextreme AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Wanderwitz tritt seit längerem für ein AfD-Verbot ein.
Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte er: Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.
Parteien können in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wie schwierig dies ist, zeigen die beiden gescheiterten Anträge zum Verbot der rechtsextremen NPD.
(AWP)