Konkret umfasse diese Zusammenarbeit etwa die Validierung von Argumenten, die Faktenprüfung, die Suche nach und den Austausch von Rechtsmeinungen, schreibt der SASV in einer Information an die Klageteilnehmerinnen und -teilnehmer, die der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Gleichzeitig blieben aber die Teilnehmer an der vom SASV organisierten Klage unabhängig und behielten die Freiheit, eine mögliche Vergleichsvereinbarung zu akzeptieren oder abzulehnen, heisst es weiter.
Das Verfahren vor dem Handelsgericht Zürich geht erst Ende August in die nächste Runde. Bis dahin hat der SASV laut eigenen Angaben Zeit, eine Replik auf die Klageantwort der UBS einzureichen, wie der Verband im März mitgeteilt hatte. Das Handelsgericht Zürich hatte Mitte Februar sämtliche Klagen von Anlegerinnen und Anlegern in einem einzigen Verfahren zusammengefasst.
Kaufpreis von 3 Milliarden
Der SASV vertritt mit seiner Klage laut früheren Angaben rund 1500 CS-Kleinaktionäre. Das juristische Startup Legalpass vertritt seinerseits mehr als 3000 Aktionärinnen und Aktionäre. Mit ihren «Sammelklagen» wollen sie eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile erreichen.
Die Aktionäre der Credit Suisse erhielten im Rahmen der Übernahme 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März 2023 einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen.
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(AWP)