Er sei zwar unschuldig, aber trotzdem gehe es ihm nicht gut, fasste einer der fünf Beschuldigten am Freitag zum Abschluss des dreitägigen Prozesses vor dem Kriminalgericht Luzern seine Situation zusammen. Wenn er am Morgen aufstehe, denke er an das Strafverfahren, und das seit viereinhalb Jahren, sagte der frühere Direktor der VBL.
«Keiner hat betrogen, keiner hat sich bereichert», hiess es mehrmals in den Schlussworten der fünf Schweizer. Sie seien keine «Verbrecherbande», die einen Entschluss für eine kriminelle Tat gefasst hätten, sagte der Ex-Direktor.
Kriminalstory aufgebaut
Der Staatsanwalt habe willkürlich fünf «Geiseln» ausgewählt und um sie eine Kriminalstory aufgebaut, sagte ein weiterer Angeklagter. Vom Verwaltungsrat der VBL fehle dagegen jede Spur.
Für ihn als Nichtjuristen erschliesse sich die Motivation des Strafverfahrens nicht, sagte einer der Beschuldigten. Er fragte das Gericht, ob es ernsthaft glaube, er würde eine Straftat begehen, nur damit die VBL der Stadt Luzern eine Dividende zahlen könne.
Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Männern vor, dass sie 2018 und 2019, trotz anderslautender Vereinbarung, innerhalb des VBL-Konzerns verrechnete kalkulatorische Zinsen als Kosten deklariert hätten. Ziel seien höhere Subventionen gewesen, um der Stadt Luzern als Alleinaktionärin eine Dividende zahlen zu können.
Transparenz vermeiden
Die VBL war in den fraglichen Jahren als Holding organisiert. Diese war 2009 geschaffen worden. Laut dem Verteidiger des früheren VBL-Direktors wollte der Verwaltungsrat damit «Transparenz um jeden Preis» vermeiden.
Ein Verteidiger warf dem Staatsanwalt vor, den für die Schaffung und Erhaltung der Holding verantwortlichen Verwaltungsrat geschont und die Machtverhältnisse im VBL-Konzern ausgeklammert zu haben. Stattdessen wolle er mit der Anklage seinen Mandanten als Verbrecher abstempeln, sagte er am Freitag.
Ein anderer Verteidiger sagte, der Verwaltungsrat und die Stadt seien wohl «politisch motiviert» nicht zur Verantwortung gezogen worden. Ein weiterer Verteidiger erklärte, es sei nicht üblich, dass sich die Staatsanwaltschaft auf Angestellte und nicht auf den Verwaltungsrat «stürze». Es sei dieser, der Verantwortung habe.
Verantwortung abschieben
Der Staatsanwalt bezeichnete solche Argumente als «Ausreden». Die Beschuldigten wollten keine Verantwortung übernehmen. «Es waren immer die anderen», sagte er. Der frühere CEO sei in der Darstellung der Verteidigung plötzlich kein Entscheidungsträger mehr, sondern nur ein «marionettenhafter» Befehlsempfänger des Verwaltungsrats.
Die Behauptung, es stünden die Falschen vor Gericht, gehöre in den Bereich der «Märchenstunde und der Verschwörungstheorien», sagte der Staatsanwalt. Die Vorgeschichte mit der Schaffung der Holding sei irrelevant.
Er habe deswegen «nie einen Gedanken daran verschwendet», den früheren Verwaltungsratspräsidenten zur Verantwortung zu ziehen, erklärte der Staatsanwalt. Auch gegen dessen Nachfolgerin habe es keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben. Sie sei nicht involviert gewesen.
Der Staatsanwalt beantragte für jeden Beschuldigten wegen Betrugs eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Verteidiger plädierten für Freisprüche. Das Kriminalgericht wird sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnen.
(AWP)