In dem Rechtsstreit geht es letztlich um die Grundsatzfrage, ob Versandapotheken in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente mit Preisnachlässen bewerben dürfen.
Anlässlich einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) DocMorris im Frühjahr 2022 gemassregelt. Er entschied, dass Apotheken ihre Kunden nicht mit einem Gewinnspiel dazu verlocken dürfen, ihr Rezept bei ihnen statt bei der Konkurrenz einzulösen. Doch DocMorris akzeptierte das Urteil nicht und zog es an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Der Konzern fordert 18,5 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen und die Feststellung der Haftung der Apothekerkammer für weitere Schäden.
Der Schlussantrag des Generalanwalts falle nun eindeutig zugunsten von Rabatten auf E-Rezepte aus und könne einen bedeutenden Einfluss auf das zukünftige E-Rezeptwachstum von DocMorris und dem Konkurrenten Redcare Pharmacy in Deutschland haben, kommentiert der zuständige Analyst der US-Bank Jefferies, Martin Comtesse. Das endgültige Urteil des werde in zwei bis drei Monaten erwartet, heisst es in einem Kommentar der US-Bank Jefferies.
In der überwiegenden Mehrheit folgt der EuGH den Vorschlägen des Generalanwalts.
(AWP/cash)