Es geht um die sogenannte Monismus-Vorlage, die eine einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung (Efas) vorsieht. Die Kantone sollen demnach neu für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungskosten aufkommen.

Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen übernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen.

Die Gegner des fundamentalen Umbaus der Finanzierung im Gesundheitswesen befürchten, dass die Krankenkassen zu mächtig werden könnten. Die Gefahr dabei sei ein weiterer Anstieg der Prämien. Die Befürworterseite erwartet von der Reform dagegen ein erhebliches Sparpotenzial.

(AWP)