Nach einem langen Plädoyer verlangten die drei Anwälte Myriam Fehr-Alaoui, Daniel Zappelli und Nicolas Rouiller, Freisprüche von allen von der Bundesanwaltschaft (BA) erhobenen Anklagepunkte.
Die BA hatte am Vortag für den Direktor von Petrosaudi, einen schweizerisch-saudischen Doppelbürger, eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und für seinen Stellvertreter eine von neun Jahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und qualifizierter Geldwäscherei gefordert.
Zappelli sprach von der «unerträglichen Leichtfertigkeit Malaysias», das in seinen Beziehungen zu Petrosaudi nicht die erforderlichen Überprüfungen vorgenommen habe. Es habe kein arglistiges Vorgehen von Seiten der Angeklagten gegeben, was wesentlich beim Delikt des Betrugs ist. Fehr-Alaoui versuchte die Vorwürfe zur ungetreuen Geschäftsbesorgung und qualifizierten Geldwäscherei zu entkräften.
Sicherheitshaft abgelehnt
Als logische Folge des beantragten Freispruchs für seinen Mandanten lehnte Rechtsanwalt Zappelli die von der BA wegen Fluchtgefahr geforderte Sicherheitshaft ab. Der Anwalt führte ausserdem aus, dass alle Beschlagnahmungen und Ersatzmassnahmen, welche die Bewegungsfreiheit des Angeklagten derzeit einschränkten, aufgehoben werden sollten.
Mit grossem Aufwand und Verweisen auf Wikipedia vertrat Rouiller die Ansicht, dass die BA den Kontext, in dem das Unternehmen Petrosaudi und sein Direktor eingebettet gewesen seien, ignoriert oder sogar verzerrt habe.
«Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie und ein patrimoniales Regime.» Alles gehöre dem König. Ein Firmennamen wie Petrosaudi könne ohne eine Einwilligung von oben nicht einfach so verwendet werden.
In einem solchen Land sei der Einzelne nicht frei in seinen Handlungen, insbesondere wenn er einer hochrangigen Familie angehöre, wie es beim CEO von Petrosaudi der Fall sei. «Die Bundesanwaltschaft hat sich nicht für den komplizierten Orient interessiert. Sie hat einen radikal falschen Ansatz verfolgt.»
«Gewähr für korrekte Geschäfte»
Fehr-Alaoui bemühte sich als dritte Anwältin, die Argumente der Staatsanwältin des Bundes vom Vortag zu entkräften. Sie bezog sich auf im Prozess bereits erwähnte Schriftstücke und strich darin die entlastenden Elemente für ihren Mandanten heraus.
Sie insistierte auf der Seriosität der Akteure um den Staatsfonds und Petrosaudi - insbesondere die Banken, Finanzberater und Erdölexperten. Diese seien die Garanten für die getätigten Geschäfte.
Die Verteidigerin wies darauf hin, dass Malaysia nach der Wahl von Najib Razak im Jahr 2009 seine Beziehungen zu Saudi-Arabien habe stärken wollen. Die Malaysier hätten einen Abschluss des Joint Ventures zwischen Petrosaudi und dem Staatsfonds 1MDB innerhalb weniger Wochen gewünscht.
Während die BA die Umwandlung des Joint Ventures in ein islamisches Darlehen - ein sogenanntes Murabaha - als zweiten grossen Betrug im vorliegenden Fall bezeichnet, erklärte Zappelli, dass der malaysische Partner nicht getäuscht worden sei. Er berief sich auf eine Expertise Malaysias zu dieser Frage.
Mit einem erneuten Verweis auf den « komplizierten Orient » erklärte Rouiller, Murabaha sei eine gängige Praxis in muslimischen Ländern. Daher könne man darin kein Manöver sehen, mit dem der Staatsfonds ausgetrickst werden sollte.
Der Prozess wird am Freitag mit dem Plädoyer der Anwälte des Stellvertreters des Petrosaudi-Chefs fortgesetzt. Er soll gemeinsam mit einem Vorgesetzten 1,8 Milliarden US-Dollar zum Nachteil von 1MDB abgezweigt haben.
(AWP)