Die beiden Anwälte des Hauptangeklagten erwirkten vergangene Woche einen teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit bei dessen Befragung zur Person. Am Mittwochnachmittag beantragten sie, dessen Befragung zu verschieben, was die Strafkammer des Bundesstrafgerichts jedoch ablehnte.

Die Verteidigung reichte deshalb erneut ein Gesuch um einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit ein. Zu diesem Zweck legte sie zwei Reisepässe mit Diplomatenvisa, Zugangskarten für den Königspalast und VIP-Eintrittskarten für Flughäfen in Saudi-Arabien vor.

«Offizielle» Fotos

Sie reichte auch «offizielle» Fotos ein, die die Anwesenheit ihres Mandanten bei einer Säbeltanz-Zeremonie beim noch nicht gekrönten britischen König Charles belegen sollten und verschiedene Mails.

Diese Unterlagen sollen die «offensichtlichen Verbindungen» ihres Mandanten zu offiziellen Persönlichkeiten in seinem Herkunftsland belegen. Der Anwalt Nicolas Rouiller erachtete es deshalb für unerlässlich, dass der Angeklagte in Abwesenheit der Öffentlichkeit und der Presse vernommen wird. Nur so könne das Gericht Elemente erfahren, die für «Westler» schwer zu verstehen seien.

Die späte Vorlage der neuen Unterlagen begründeten die Verteidiger damit, dass sie beim ersten Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nicht «mit der Presse im Rücken» darüber habe diskutieren wollen.

(AWP)