Als Zweitrat stimmte am Montag der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des «Dreizehnten» zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimme und Enthaltungen. Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.

2026 betragen die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.

Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit dieser Frage.

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(AWP)