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Lexikon

Quellensteuer

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Die meisten Staaten erheben auf Kapitalerträgen Steuern, die an der «Quelle» abgezogen und zurückbehalten werden, bevor der Nettoertrag dem Gläubiger ausbezahlt wird. In der Schweiz beträgt diese Verrechnungssteuer 35% des Bruttoertrages. Der inländische Steuerpflichtige kann diesen Betrag zurückfordern, sofern Vermögen und Erträge richtig deklariert worden sind