Im Verlaufe des Frühlings erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Ihrer Pensionskasse den persönlichen Vorsorgeausweis zugestellt. Leider sind noch längst nicht alle Pensionskassen so vorbildlich, zu den darin aufgeführten Zahlen und Begriffen eine Erklärungshilfe anzubieten. So erleidet der Auszug meist das Schicksal, ungelesen und unverstanden im Ablageordner zu verschwinden. Dabei lohnt es sich durchaus, sich mit den Zahlen zu befassen und sich einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu verschaffen. Die Vorsorgeausweise sind zwar von Pensionskasse zu Pensionskasse etwas anders gestaltet, die wichtigsten Informationsbestandteile findet man aber überall. Nachfolgend deshalb eine kleine Anleitung, welche Fragen man daraus beantwortet erhält (für Kassen im Beitragsprimat).
Wie hoch ist mein versicherter Lohn?
Der versicherte Lohn entspricht nicht dem ausbezahlten Lohn, sondern ist um den sogenannten Koordinationsabzug vermindert. Der Koordinationsabzug soll verhindern, dass man Lohnanteile gleichzeitig in der AHV und der Pensionskasse versichert hat. Deshalb ist dieser Abzug üblicherweise in der Höhe der mutmasslichen maximalen AHV-Altersrente. Der versicherte Lohn wird immer nach Massgabe des Beschäftigungsgrades errechnet und ist die Basis für die Berechnung der Vorsorgeleistungen und der Beiträge.
Wie viel muss ich vom Lohn für die Pensionskasse abgeben?
Im Abschnitt Beiträge wird in Prozent und Frankenbeträgen aufgeführt, wie viel des versicherten Lohns für die Pensionskasse aufgewendet werden muss. Die gesamten Einzahlungen setzen sich aus einem Spar- und einem Risikobeitrag zusammen. Der Sparbeitrag wird dem persönlichen Alterssparkonto gutgeschrieben, während der Risikobeitrag die Versicherungsleistungen bei Tod und Invalidität finanziert. Zudem wird aufgeschlüsselt, welchen Anteil der Beiträge der Arbeitnehmer selber beisteuert und welcher vom Arbeitgeber bezahlt wird. Per Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 50% der Beiträge zu übernehmen.
Wie viel Geld habe ich schon in der Pensionskasse angespart?
Im Abschnitt Sparkapital ist ersichtlich, wie viel Geld der Versicherte bereits in der Pensionskasse angespart hat. Es wird ausgewiesen, wie sich das Guthaben mit den über das Jahr einbezahlten Beiträgen und dem Zins entwickelt hat. Die Differenz des Sparguthabens per Ende Berichtsjahr minus dem Guthaben per Ende Vorjahr zeigt, wie viele Franken mehr nun auf dem Konto sind. Meist wird auch angegeben, mit welchem Zinssatz das Sparkapital übers Jahr verzinst wurde. Dieser Zinssatz kann von Jahr zu Jahr ändern und hängt von der finanziellen Situation der Kasse ab. Kassen, die nicht in einer Sanierung stecken, verzinsen mindestens mit dem vom Bundesrat bestimmten Mindestzins (1,75% für 2014). Viele Pensionskassen versichern deutlich höhere Löhne, als das berufliche Vorsorgegesetz (BVG) vorsieht. Da die Kassen verpflichtet sind, das BVG-Minimum sicherzustellen, weisen sie auch denjenigen Teil des Vorsorgekapitals aus, der diesem Minimum entspricht. An der Differenz zum ausgewiesenen Totalkapital kann man ablesen, wie viel der Kapitalstand über das gesetzliche Minimum hinausreicht.
Wie viel Geld gehört mir, wenn ich die Stelle wechsle?
Das angesparte Sparguthaben entspricht normalerweise zugleich dem Betrag, den der Versicherte in die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen erhält (Freizügigkeitsguthaben), wenn er die Arbeitsstelle wechselt. Eine Ausnahme bilden Kassen, die eine Teilliquidation durchführen müssen (d.h., dass ein grösserer Mitarbeiterbestand abgebaut werden muss) und die gleichzeitig in Unterdeckung sind (nicht alle Verpflichtungen sind durch Aktiven gedeckt). In diesem Spezialfall kann das Freizügigkeitsguthaben um den Prozentsatz der Unterdeckung gekürzt werden.
Wie hoch ist meine zukünftige Rente?
Die voraussichtliche Rente bei der Pensionierung kann in Beitragsprimat-Kassen nicht exakt ausgewiesen werden. Sie hängt davon ab, wie das Sparguthaben bis zur Pensionierung weiter verzinst wird. Läuft es an den Finanzmärkten gut, wird die durchschnittliche Verzinsung höher ausfallen als bei schlechten Börsen. Zudem hängt die Höhe der Altersrente massgeblich vom Umwandlungssatz ab (siehe Begriffe), mit dem das Sparkapital bei der Pensionierung in eine Rente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz sinkt tendenziell über die kommenden Jahre, weil die Lebenserwartung zunimmt, was bedeutet, dass eine Rente für immer mehr Lebensjahre reichen muss. Der Umwandlungssatz ist auch abhängig von der weiteren Entwicklung des Marktzinsniveaus.
Deshalb machen die meisten Pensionskassen im Vorsorgeausweis eine Schätzung, wie hoch die Rente dereinst ungefähr sein könnte. Für diese Hochrechnung nehmen sie einen Zinssatz an (meist den Mindestzins) und kalkulieren mit den aktuell gültigen Umwandlungssätzen. Viele Kassen zeigen auch auf, wie viel Sparkapital und geschätzte Rente man hat, wenn man vor 65 in Pension geht. Eine Frühpensionierung hat einen doppelten Effekt: Weniger angespartes Sparkapital und einen gekürzten Umwandlungssatz.
Kann ich die zukünftige Rente noch aufbessern?
Es ist bis zu einer gewissen Grenze möglich, zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen, um die zukünftige Rente zu erhöhen. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag – die Einkaufslimite – wird auf dem Ausweis ebenfalls angegeben und zeigt auf, ob man diesbezüglich noch Handlungsspielraum hat (siehe dazu auch Ratgeberartikel «Dos» und «Don'ts» beim Pensionskasseneinkauf).
Was sind die Leistungen bei Invalidität oder Tod?
Die Pensionskasse ist auch eine Versicherung und zahlt, sollte man vor der Pensionierung invalid werden oder sterben. Die Höhe der Renten wird im Abschnitt über die Leistungen bei Tod und Invalidität ausgewiesen. Es wird unterschieden zwischen Partnerrente für den Ehe- oder Lebenspartner und Kinderrenten für minderjährige oder noch in Ausbildung stehende Kinder. Bei der privaten Versicherungsübersicht sollten diese Beträge mitberücksichtigt werden, um eine Überversicherung zu vermeiden.
Wichtige Begriffe rund um die Pensionskasse |
Rentenumwandlungssatz: Der BVG-Umwandlungssatz gibt an, zu welchem Prozentsatz das in der Pensionskasse angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet wird. Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken ergibt sich bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent eine jährliche Rente von 6000 Franken. Die Höhe des Umwandlungssatzes steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentnergeneration. Von einer Veränderung des Umwandlungssatzes sind jeweils nur die neuen Renten betroffen. |
Freizügigkeitsleistung: Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem im Zeitpunkt des Firmenaustritts vorhandenen Sparguthabens. Dieses setzt sich zusammen aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, allfälligen persönlichen Einkäufen und eingebrachten Freizügigkeitsleistungen sowie den Zinsen. |
Mindestzins: Der Mindestzins ist der minimale Zinssatz, mit dem das Sparguthaben der Versicherten zu verzinsen ist. Er wird vom Bundesrat jährlich neu festgelegt. |
Beitragsprimat: Der Grossteil der Versicherten ist heute in einer Beitragsprimat-Kasse. Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge und der Zinsen des Versicherten berechnet. Deshalb sind die Verzinsung und die Beitragshöhe für die Berechnung der zukünftigen Leistungen entscheidend. |
Leistungsprimat: Die Leistungen werden im Versicherungsfall zum Voraus aufgrund des versicherten Lohnes (Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug) festgelegt. Die versicherte Person ist bei dieser Berechnung beim Eintritt eines Versicherungsfalles stark von der Höhe des letzten Einkommens abhängig. |