Im Kern geht es um eine Regulierung, wonach bei Leerverkäufen von Aktien sogenannte "failure to deliver"-Positionen geschlossen werden. Dazu müssen Wertpapiere bis zum Beginn der regulären Handelszeiten am Tag nach dem Abrechnungsdatum ausgeliehen oder gekauft werden. Die Regel soll potentiell missbräuchliche "nackte" Leerverkäufe verhindert und somit Märkte sowie Anleger schützen.

Die Überwachungssysteme der UBS seien von 2009 bis 2022 nicht ausreichend darauf ausgelegt gewesen, diese Vorschrift zu erfüllen, heisst es in der Begründung der Strafe. Von 2009 bis 2018 habe die UBS daher mindestens 5300 Positionen mit Lieferverzug nicht rechtzeitig glattgestellt. Zudem seien mehr als 73'000 Leerverkäufe mit einer nicht erfüllten Glattstellungsanforderungen weitergeleitet oder ausgeführt worden.

Laut Mitteilung stimmt die UBS der Feststellung der Finra zu, ohne die Vorwürfe jedoch zuzugeben oder zu verneinen. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP wollte die UBS den Finra-Entscheid nicht kommentieren.

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(AWP)