93,8 Prozent stimmten am Mittwoch an der Generalversammlung ja, 2,7 Prozent nein und 3,5 Prozent enthielten sich.

2019 hatten die Aktionäre wegen des damals erstinstanzlich verlorenen Prozesses die Décharge verweigert. Ein endgültiges Urteil steht weiterhin aus.

Nach der Niederlage im Februar 2019 wurde die UBS im Dezember 2021 auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Dagegen ist die UBS erneut in Berufung gegangen.

Für den Prozess im westlichen Nachbarland hat die UBS unverändert rund 1,1 Milliarden Euro respektive rund 1,2 Milliarden Dollar zurückgestellt. Das französische Berufungsgericht hatte die Einziehung von Geldern und Entschädigungszahlungen an den französischen Staat in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verlangt, dies zusätzlich zu einer Busse von 3,75 Millionen Euro. Die Busse und die Geldeinziehung seien während der Dauer der Berufung suspendiert, heisst es im Geschäftsbericht.

ys/jb

(AWP)