Die Kubaner machen Ansprüche wegen angeblich unrechtmässiger Verwendung geografischer Herkunftsangaben geltend. Das Landgericht München hatte ihnen vor einem Jahr recht gegeben und Davidoff zur Unterlassung verurteilt. Denn das Markenrecht verbiete es, geografische Herkunftsangaben, die einen besonderen Ruf geniessen, für Waren mit anderer Herkunft zu benutzen.
Die Schweizer legten jedoch Berufung ein. Kuba habe schon vor dem Ersten Weltkrieg Tabaksamen ins Ausland exportiert, "Cuban Seed" oder "Piloto Cubano" seien längst übliche Sortenbezeichnungen für entsprechenden Tabak aus anderen Anbauregionen. Ausserdem sei die Corporacion Habanos gar nicht für den Vertrieb kubanischer Zigarren in Deutschland zuständig und damit auch nicht betroffen als Wettbewerberin von Davidoff in Deutschland./rol/DP/jha
(AWP)