Die Bundesregierung hatte im September zwei Rosneft-Töchter - Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK - unter staatliche Kontrolle gebracht. Begründet wurde dies mit einer drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit. Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt wurde jahrzehntelang über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Seit dem 1. Januar greift ein Ölembargo gegen Russland. Der Bund organisierte eine Belieferung aus anderen Quellen.
Rosneft hatte der Bundesregierung eine "Zwangsenteignung" seiner deutschen Tochterfirmen vorgeworfen. Die Klage wurde damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung gar nicht vorgelegen hätten./bz/DP/zb
(AWP)