Die Herabstufung der vorrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten stehe im Zusammenhang mit zusätzlichen Anlageobjekten, die als Sicherheiten für neu unterzeichnete besicherte Finanzierungen im Juli und August 2022 verpfändet würden. Dadurch verbleibe ein kleinerer Pool unbelasteter Vermögenswerte für die unbesicherten Gläubiger.

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(AWP)