Als Grund nennt die Börsenaufsicht am Dienstag in einem Communiqué das fehlende Revisionsorgan. Die SIX Exchange Regulation habe seinem Regulatory Board den Antrag auf Dekotierung am 1. Juli gestellt, hiess es weiter. Die Behörde habe den Antrag mit Entscheid vom 11. Juli genehmigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig - er kann an die Beschwerdeinstanz weitergezogen werden.
Blackstone Resources selbst hatte am 6. Juli ebenfalls ein Gesuch um Dekotierung gestellt. Auf diesen Antrag sei die SER nicht eingetreten.
Dem Ausschluss vom hiesigen Handelsplatz war eine längere Auseinandersetzung zwischen Blackstone Resources und der Börsenbetreiberin SIX vorausgegangen. Es ging um den Vorwurf von Marktmanipulationen und mutmassliche Verstösse gegen Offenlegungspflichten.
(AWP)