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Im Frühjahr 2013 erteilte der deutsche Bundestag einem Steuerabkommen mit der Schweiz eine klare Absage. Seither haben sich die erhitzten Gemüter hüben und drüben gekühlt. Auch in den Medien ist es schon beinahe verdächtig ruhig geworden.
Das könnte sich allerdings bald ändern: Wie mir aus Deutschland berichtet wird, wirft der 2,6 Milliarden Dollar teure Vergleich der Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA in unserem Nachbarland hohe Wellen. Insbesondere die Politiker haben Blut geleckt und fordern nun lautstark eine Verschärfung der Bankenaufsicht sowie ein Unternehmensstrafrecht für multinationale Firmen.
Wenig überraschend wird auch das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz vermehrt wieder aufgegriffen. In diesem Zusammenhang hat die Credit Suisse der Schweiz und ihrer Verhandlungsposition mit ihrem Schuldeingeständnis gegenüber den USA allerdings einen Bärendienst erwiesen. Mich würde jedenfalls nicht erstaunen, wenn die Regierung in Deutschland die Gunst der Stunde nutzen und unseren Banken zusätzliche Eingeständnisse abringen würde.
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, bleibe ich bei meiner vorsichtigen Haltung für die Aktien von UBS und Credit Suisse. Die Situation im Investment Banking hat sich in den letzten Wochen weiter eingetrübt und auch im Wealth Management bläst den beiden Schweizer Grossbanken ein eiskalter Wind entgegen. Und auch die Rechtskosten werden auf absehbare Zeit nicht weniger.
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Die US-Börsenaufsicht SEC ist für ihr wenig zimperliches Vorgehen bekannt, wenn nicht gar gefürchtet. Das könnte auch Logitech zu spüren bekommen. Seit Donnerstag ist bekannt, dass der Westschweizer Peripheriegerätehersteller der Behörde gegenüber die Bücher offenlegen muss.
Der Verdacht: Das Unternehmen habe über Jahre hinweg bei den Goodwill-Abschreibungen und den Rückstellungen für Garantieleistungen gegeizt. Sollten diese Posten in der Vergangenheit zu schwach dotiert worden sein, drohen nachträglich Bilanzkorrekturen – und für gewöhnlich eine saftige Strafzahlung. Ausschlaggebend ist, wie hoch der Anpassungsbedarf ist und wie kooperativ sich Logitech verhält.
Aus der Analystengemeinde sind bei mir in den vergangenen Tagen zahlreiche Kommentare zu diesem Thema eingegangen. Fleisch am Knochen fand ich jedoch nur in jenem der UBS-Investmentbank. Dem Experten zufolge beträgt die fragliche Differenz bei den Rückstellungen für Garantieleistungen kumuliert 19 Millionen Dollar, die Goodwill-Abschreibungen weitere 2 bis 4 Millionen Dollar. Noch sei allerdings nicht auszuschliessen, dass die vertiefte Buchprüfung nicht auch noch weitere Ungereimtheiten zutage fördere.
Die Botschaft des Experten ist vorerst unmissverständlich: Im Zweifelsfalle für den Angeklagten, sprich für Logitech und die mit "Neutral" und einem 12-Monats-Kursziel von 14 Franken eingestuften Aktien.
Dennoch könne die vertiefte Buchprüfung in zwei unterschiedliche Richtungen gehen. Entweder müsse das Unternehmen die Ergebnisse der letzten Jahre berichtigen und der US-Börsenaufsicht SEC eine Strafzahlung leisten. Die Aussichten für das laufende Jahr seien dann genauso wenig betroffen wie der mittelfristige Ausblick. Oder aber die Untersuchungen ziehen sich in die Länge, auch die Ergebnisse der kommenden Jahre werden in Mitleidenschaft gezogen und die Behörde verhänge eine signifikant hohe Strafe. In diesem Fall befürchtet der Verfasser des Kommentars sowohl negative Presse als auch längerfristige Beeinträchtigungen des Tagesgeschäfts.
Bleibt aus Sicht der Aktionäre zu hoffen, dass sich die Unregelmässigkeiten bei der Buchführung als der berühmte "Sturm im Wasserglas" erweisen. Denn der bei Logitech über die vergangenen zwölf Monate beobachtete Turnaround ist beeindruckend und sucht hierzulande seinesgleichen.
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Fragt man Analysten, dann rechnen die bei Julius Bär im Steuerstreit mit den USA offiziell mit einer Vergleichszahlung von maximal 300 Millionen Franken. Hinter vorgehaltener Hand werden mittlerweile allerdings sogar Beträge von bis zu 900 Millionen Franken genannt, worauf auch die Wochenendpresse aufmerksam geworden ist.
Noch handelt es sich dabei um reine Spekulationen. Letztere lassen allerdings unschöne Erinnerungen an die Wochen vor dem Vergleich der Credit Suisse mit den Behörden aufkommen. Bei der Schweizer Grossbank übertrafen die Kosten letztlich die kühnsten Erwartungen.
Einem früheren Kommentar aus dem Hause Berenberg Bank lässt sich entnehmen, dass sich Julius Bär bestenfalls eine Vergleichszahlung von umgerechnet 700 Millionen Franken leisten kann. Denn der Zürcher Bank würden weitere Rechtskosten drohen, so der Verfasser. Noch offen sei der Fall Madoff, bei dem es um geschätzte 155 Millionen Dollar gehe, der Rechtsstreit um Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Gegenwert von 110 Millionen Franken, der Veruntreuung von Kundenvermögen im Umfang von 422 Millionen Franken sowie Schadenersatzansprüche asiatischer Kunden über 94 Millionen Singapur-Dollar und 186 Millionen Hong-Kong-Dollar.
Bewahrheiten sich die Befürchtungen, dann wäre bei Julius Bär nicht nur die Dividendenpolitik in Frage zu stellen. Vermutlich müssten die Aktionäre sogar in den sauren Apfel einer Kapitalerhöhung beissen.