1. Fahrrad und ÖV angeben
Egal, ob Sie mit dem Fahrrad, dem Tram oder dem Auto zu Arbeit fahren, Sie können die Kosten dafür bei den Berufsauslagen in Abzug bringen. In vielen Kantonen, darunter Zürich, ist es sogar möglich, das Abonnement für den öffentlichen Verkehr und eine Fahrrad-Pauschale anzugeben. Vorsicht: Bei der Angabe eines Generalabonnements (GA) wird die Velo-Pauschale aber häufig nicht akzeptiert. Ab der Steuersaison 2016/17 neu ist die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken auf Bundesebene.
2. Privater Arbeitsraum
Pauschal können bis zu 4000 Franken "für die Ausübung des Berufes erforderliche Kosten" bei den Berufsauslagen angegeben werden. Alternativ sind effektive Kosten möglich, zum Beispiel für ein Arbeitszimmer zu Hause. Dazu sind allerdings ein Bedarfsnachweis und eine Bestätigung des Arbeitgebers notwendig.
3. Aus- und Weiterbildung
Ein weites Feld sind die Kosten für Aus- und Weiterbildungen, die ebenfalls bei den Berufsauslagen geltend gemacht werden. Viele Steuerpflichtige stellen sich die Frage: Was gilt als berufsorientierte Aus- und Weiterbildung und was nicht? Das Steueramt entscheidet im Einzelfall, oft ist der Spielraum aber gross. So zählen auch Kurskosten für einen beruflichen Wiedereinstieg dazu. Aktuell können bis zu 12'000 Franken (Kanton Zürich) abgezogen werden. Wichtig: Mögliche Diplome und Belege aufbewahren.
4. Vermögensverwaltungskosten
Halten Sie Aktien, Obligationen oder Anlagefonds? Dann können Sie von der Gesamtsumme dieser Wertschriften 3 Promille des Steuerwerts abziehen, einzutragen bei den "Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens" (Angaben aus dem Kanton Zürich). Vermögen, das auf dem Konto liegt, zählt nicht dazu. Im Kanton Zürich ist dieser Abzug auf 6000 Franken beschränkt.
5. Fahrzeuge einschätzen
Zum Vermögen zählen auch Motorfahrzeuge wie Autos oder Motorräder. Deren Steuerwert muss der Steuerpflichtige nach Angabe von Kaufpreis und Jahrgang selbst eintragen. Also: Eigene Fahrzeuge nicht zu hoch einschätzen. Zur Bewertung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Häufig wird der Durchschnittswert von einer Online-Plattform wie AutoScout24 oder comparis übernommen. Auf jeden Fall besteht die Möglichkeit, den Spielraum beim Fahrzeugwert auszureizen.
6. Liegenschaftsunterhalt
Eigenheimbesitzer können mit einer guten Planung Hunderte, wenn nicht gar Tausende von Franken sparen. Einträglichster Aspekt ist die Planung des Gebäudeunterhalts. Denn Kosten für Liegenschaften können vom Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören Unterhaltskosten, Versicherungsprämien oder Verwaltungskosten. Wichtiger Punkt: Nur Investitionen, die den Wert der Immobilie erhalten, dürfen angegeben werden. Wertvermehrende Arbeiten sind hingegen nicht abzugsfähig. Die Unterscheidung ist mitunter knifflig. Diverse Beispiele finden Sie hier.
7. Eigenmietwert reduzieren
Bei selbst genutztem Wohneigentum muss ein Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden. Wer aber nur einen Teil seines Hauses oder seiner Eigentumswohnung braucht, zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder, kann eine Reduktion des Eigenmietwerts verlangen. Allerdings dürfen die freien Zimmer dann nicht einmal mehr als Lager- oder Arbeitsraum benutzt werden, geschweige denn als Gästezimmer oder als Airbnb-Unterkunft.
8. Immobilien-Verkauf
Wertvermehrende Investitionen sind hingegen abzugsfähig, wenn es zu einem Immobilien-Verkauf kommt. Auf der anderen Seite fällt eine Grundstückgewinnsteuer an, wenn beim Verkauf Gewinn gemacht wird. Sie wird in erster Linie durch den erzielten Gewinn und die Besitzdauer bestimmt und ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Weil nur ganze Jahre gezählt werden, kann es sich lohnen, den Verkauf nach Ablauf eines Jahres zu vollziehen. So oder so ist es wichtig, sämtliche Belege für den Kauf und angefallene Arbeiten aufzubewahren.
9. Gesundheitskosten planen
Auch die Kosten für selbst bezahlte Arzt- und Zahnarztbesuche sind abzugsfähig vom steuerbaren Einkommen. Dazu muss ein bestimmter Anteil am Nettoeinkommen erreicht werden - in den meisten Kantonen 5 Prozent. Bei grösseren Eingriffen und (sofern medizinisch planbar) kann es sich lohnen, diese im selben Kalenderjahr anzusetzen. So wird der nötige Betrag eher erreicht.
10. Günstige Beratung
Wer sich nach all diesen Ratschlägen immer noch nicht mit dem Gedanken anfreunden kann, die Steuererklärung auszufüllen, ist ein Fall für den Berater. "In der Regel machen wir mit sogenannten Vertretern gute Erfahrungen", sagte Steuerkommissär Matthias Wendel unlängst im Interview mit cash. Doch auch hier gibt es Sparpotenzial. Die Beraterhonorare bewegen sich zwischen 70 und mehreren hundert Franken pro Stunde. Der Endpreis ist abhängig von der Komplexität der Vermögensverhältnisse. Die karitative Organisation Pro Senectute füllt die Steuererklärung für Personen älter als 60 Jahren ab 80 Franken aus. Bei konkreten Problemen bieten auch die Steuerämter unentgeltliche Auskünfte an – telefonisch oder vor Ort.
Haben auch Sie Tipps und Tricks zum Ausfüllen der Steuererklärung? Benutzen Sie die Kommentar-Funktion oder schreiben Sie an redaktion@cash.ch.