Konkret offeriert die Zuger KB den Wohnbaugenossenschaften im Kanton für neue Finanzierungen eine höhere Belehnungen und eine weniger restriktive Tragbarkeitsberechnung. Die Kantonalbank wähle diese Fördermassnahmen als freiwilligen, privatwirtschaftlichen Beitrag, um den preisgünstigen Wohnungsbau im Kanton zu fördern, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
sta/rw
(AWP)